Null-Variante

Als Null-Variante wird umgangssprachlich die Variante bezeichnet, ein Projekt oder einen gefassten Plan nicht umzusetzen und die Konsequenzen dieser Vorgangsweise auf Umwelt und Gesellschaft abzuschätzen. Eine besondere Rolle kommt der Null-Variante in der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu, da damit beurteilt werden kann, ob die Umsetzung eines Projekts unbedenklich ist und/oder ob daran ein öffentliches Interesse bestehen kann.Andere Begriffe sind: Situation ohne Projekt, Planungsnullfall, Beibehaltung des status quo.